Häufig gestellte Fragen

Wir haben auf dieser Seite alle wichtigen Informationen zusammengefasst.

Häufige Fragen

Schweigepflicht

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unserer sozialpsychiatrischen Praxis tauschen sich regelmäßig aus, um alle Informationen und Befunde zusammenzuführen, damit so die bestmögliche Diagnostik und Therapieplanung gewährleistet werden kann.

Gegenüber Außenstehenden unterliegen alle Mitarbeiter des Teams der ärztlichen Schweigepflicht.

Diese umfasst ALLE Informationen, die Sie uns geben oder die wir auf anderem Wege erhalten.

Auch die Informationen, die Ihr Jugendlichen uns gebt, teilen wir nicht an Eure Eltern weiter.

Ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis dürfen und werden wir diese Informationen nicht weitergeben.

Auch Behörden wie das Jugendamt, die Schule oder ein Gericht können Informationen von uns nur dann erhalten, wenn Sie dazu Ihr Einverständnis erklären. Dieses Einverständnis kann sich auch auf Teile der Informationen beschränken und kann jederzeit wieder zurückgezogen werden.

Einzig in Fällen, in denen wir eine Gefahr für Leib und Leben (Selbst- oder Fremdgefährdung) sehen, sind wir von der Schweigepflicht befreit.

Einverständniserklärung bei getrennt lebenden Eltern

In unsere Praxis kommen Kinder in unterschiedlichen Lebenssituationen. Wenn die Eltern getrennt leben und ein gemeinsames Sorgerecht besteht, kommt oftmals nur ein Elternteil zur Erstvorstellung.

In diesen Fällen ist es zwingend notwendig, dass der andere, sorgeberechtigte Elternteil schriftlich sein Einverständnis zur Untersuchung und gegebenenfalls auch zur Therapie erteilt. Eine entsprechende Vorlage finden Sie hier. Wir benötigen die Einverständniserklärung zum Ersttermin, da wir sonst ihr Kind nicht kennenlernen dürfen. Bitte denken Sie daran!

Idealerweise nimmt das getrennt lebende Elternteil natürlich am Erst- und/oder Befundgespräch teil!

Auslandsreisen mit Medikamenten

Nimmt Ihr Kind Medikamente und Sie planen eine Auslandsreise, besprechen Sie dies mit uns. Es könnte eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes

Sind Eltern und Familien für das Problem ihres Kindes verantwortlich?

Genau diese Sorge haben Eltern und Familien sehr oft. Einige Familien zögern sogar, wenn es darum geht, Hilfe für ihr Kind zu suchen, weil sie fürchten, sie würden beschuldigt werden. Sich für das Problem oder das Leid des Kindes verantwortlich zu fühlen, ist ein ganz natürliches Zeichen der Fürsorge und Zuneigung.

Es gibt zahlreiche Ursachen für Schwierigkeiten von Kindern und Jugendlichen. Manchmal ist die Ursache eines Problems nicht bekannt, aber alle Störungen sind behandelbar. Als Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychotherapeutinnen helfen wir Eltern, diese Schwierigkeiten zu verstehen und sich nicht für das Problem ihres Kindes schuldig zu fühlen. Wir arbeiten daran, quälende Fragen wie "Warum ausgerechnet ich?" oder "Warum mein Kind?" zu bearbeiten und zu beseitigen.

Wie läuft die Kontaktaufnahme mit uns ab?

Wie es jeder gute Arzt tun sollte, beginnen auch wir damit, den Berichten und den Sorgen über Ihr Kind und die Familie genau und ruhig zuzuhören. Neben den seelischen Problemen interessiert uns darüber hinaus auch die ganze medizinische Vorgeschichte des Kindes oder Jugendlichen. Im Rahmen dieser Sammlung von Informationen werden wir ggf. die Eltern bitten, auch andere Familienmitglieder, die Lehrer oder Betreuer, den Hausarzt sowie andere wichtige Personen im Leben des jungen Patienten befragen zu dürfen.

Wir erklären Ihnen als Eltern und gerne auch Familienmitgliedern des jungen Patienten die Vorgehensweise genau, so dass Sie dem Kind oder Jugendlichen die Scheu vor der psychiatrischen Untersuchung nehmen können und Fragen dazu im Vorfeld beantworten können.

Der Kontakt mit dem Kind oder Jugendlichen selbst beinhaltet neben Gesprächen auch Malen oder Spielen, damit wir auf diese Weise besser verstehen, mit welchen Problemen das Kind zu uns kommt.

Es können Fragen gestellt werden, wie sich das Problem aus der Sicht des Kindes oder Jugendlichen selbst darstellt. Außerdem interessieren wir uns dafür, wie das Kind mit der Familie, mit den Freunden, mit Lehrern und Mitschülern zurechtkommt. Sowohl die Stärken als auch die Probleme des jungen Patienten werden untersucht.

Ab 16 Jahren können Jugendliche auch alleine, ohne ihre Eltern, einen Termin vereinbaren. Da die Probleme meistens im Familiensystem auftreten, ist uns allerdings sehr daran gelegen, die ganze Familie mit in die Behandlung einzubeziehen.

Was wird getan, wenn eine körperliche Ursache für das Problem vorliegt?

Der Kinder- und Jugendpsychiater ist natürlich auch ein "normaler" Arzt, der dazu ausgebildet ist, auch körperliche Störungen zu entdecken, die dazu führen können, dass man anders fühlt, denkt oder sich anders verhält. Auf der anderen Seite berücksichtigen wir aber auch, dass Emotionen, Gefühle, Denkweisen und Verhalten die körperliche Gesundheit von jungen Menschen beeinflussen können. Als Mediziner sind wir qualifiziert, die ärztliche Verantwortung für eine psychiatrische Behandlung zu übernehmen. Falls erforderlich, werden wir mit dem Hausarzt oder Kinderarzt der Familie Kontakt aufnehmen, um einen umfassenden Behandlungsplan erstellen zu können.

Als an der Sozialpsychiatrischen Vereinbarung teilnehmende kinder- und jugendpsychiatrische Praxis werden bei uns diagnostische und therapeutische Maßnahmen in einem interdisziplinär ausgerichteten Team bei vielen jungen Patienten und deren Familien durchgeführt. Einzel- und Gruppentherapien, Elternberatung und Familienarbeit werden ergänzt durch Kooperation der Fachärztinnen und ihrer Mitarbeiter mit Schulen, Kindergärten, Erziehungsberatungsstellen, Jugendämtern, usw. Der Vorteil der Sozialpsychiatrie ist, dass sehr flexibel für den Einzelfall Behandlungen und Hilfen angeboten werden können und die Wartezeit auf einen Therapieplatz deutlich verringert werden kann. Dies betrifft vor allem Kinder und Jugendliche mit schweren psychiatrischen Störungen, die eine berufsgruppenübergreifende Behandlung dringend benötigen.

Warum finden die Diagnostiktermine nur morgens statt?

Dies liegt zum einen daran, dass die Kinder gute äußere Bedingungen erhalten sollen, um optimale Leistungen erbringen zu können (gut ausgeschlafen, nicht nach einem "Arbeitstag" mit möglichen Konflikten) und zum anderen daran, dass nachmittags dann länger dauernden Therapien (Einzel, Gruppen) stattfinden können. Nach den Diagnostikterminen können die Kinder wieder ihre Einrichtung besuchen. Würden wir ausschließlich nachmittags arbeiten, würde sich die Wartezeit mehr als verdreifachen.

Wie lange dauert es, bis bei einem Kind die Therapie beginnt?

Bis es zu einer Gruppentherapie kommt, vergeht leider eine Wartezeit, deren Länge wir nicht vorhersagen können, da bei der Gruppenzusammensetzung verschiedene Dinge (Diagnose, Alter der Kinder etc.) zu berücksichtigen sind. Je nach Art der Gruppe umfasst diese 8-10 Termine für Ihr Kind. In der ersten Sitzung ist auch die Anwesenheit eines Elternteils nötig. Nach dem Training erfolgt zeitnah ein Rückmeldegespräch für die Eltern, in dem wir Sie über den Verlauf der Gruppe informieren und weitere Hilfestellungen geben. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Zusage (Behandlungsvertrag) zu einer Gruppe verpflichtend ist. Bei verspäteter Absage müssen wir Ihnen den Termin in Rechnung stellen, da wir ihn nicht anderweitig vergeben können.

Sozialpsychiatrische Einzelgespräche werden individuell in Anzahl und Frequenz vereinbart. Leider gibt es hier wirtschaftliche Grenzen, die uns von den Krankenkassen vorgegeben werden (nur noch 4-5 Termine pro Quartal im Rahmen der sozialpsychiatrischen Versorgung).

Eine antragspflichtige Psychotherapie (Gutachten an die Krankenkasse, z. B. 50 Einheiten à 50 Minuten mit wöchentlichen Terminen), können wir nur in sehr begrenztem Umfang anbieten, da wir vorwiegend sozialpsychiatrisch arbeiten.

Kann ich als Lehrkraft an den Gesprächen in der Praxis teilnehmen?

Ja, jederzeit. Bitte sprechen Sie dafür die Eltern an und vereinbaren Sie gemeinsam einen Termin. Wir benötigen hierfür die Schweigepflichtentbindung aller Sorgeberechtigten. Es gibt auch die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme, auch hierfür benötigen wir eine Schweigepflichtentbindung.

Was ist ein Kinder- und Jugendpsychiater?

Kinder- und Jugendpsychiater sind Ärzte, die sich darauf spezialisiert haben, seelische Erkrankungen und Verhaltensstörungen von Kindern oder Jugendlichen zu diagnostizieren und zu behandeln. Die betroffenen Eltern und Familien werden in die Behandlung und die Beratung immer mit einbezogen.

Kinder- und Jugendpsychiater arbeiten als Fachärzte in eigener Praxis oder in kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken. In diesen Kliniken arbeiten auch Ärzte und Ärztinnen, die sich in Weiterbildung zum "Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie" befinden. Sie arbeiten unter ständiger Anleitung und Supervision von ausbildungsbefugten Fachärzten der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Zur Ausbildung des Kinder- und Jugendpsychiaters gehört ein mindestens 6 Jahre dauerndes Medizinstudium. Anschließend werden 4 Jahre in einer Kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik als Assistenzarzt unter fachärztlicher Supervision gearbeitet. Dazu muss noch ein Jahr Erwachsenenpsychiatrie oder Kinderheilkunde absolviert werden. Neben der klinischen Erfahrung hat der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie eine umfangreiche Ausbildung zum Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche abgeschlossen.