Einzelgespräche im Rahmen der Sozialpsychiatrischen Versorgung.

Unsere Mitarbeiter können im Rahmen der Sozialpsychiatrischen Versorgung (SPV) Einzelgespräche anbieten. Hierbei handelt es sich um ein niederschwelliges Versorgungsangebot. Die Termine finden ca. alle 4 Wochen statt und können die Zeit bis zum Beginn einer Psychotherapie bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten überbrücken, ebenso wie zu einer ersten Verbesserung der Beschwerden beitragen.

Richtlinienpsychotherapie („Antragspsychotherapie“) können wir nur in sehr begrenztem Maße anbieten, da diese im sozialpsychiatrischen Leistungsspektrum nicht vorgesehen ist und nicht an unsere Mitarbeiter delegiert werden kann. Gerne beraten wir Sie im Anschluss an die Diagnostik über weitere Behandlungsmöglichkeiten.

 Wir führen hierfür keine Wartelisten.